+++ Der Vorverkauf ist beendet! +++
Restkarten sind am 02.07. im Zug und auf dem Alsterdampfer erhältlich.
Am 2. Juli findet die diesjährige Kombifahrt mit dem historischen Alsterdampfer St. Georg des Vereins Alsterdampfschiffahrt e.V. statt. Wie gewohnt gibt es zwei Fahrten, wobei Sie sich beim Fahrkartenkauf für eine von beiden entscheiden müssen.
Die Tickets kosten 32 € (Kinder bis 14 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen: 5 €). Der Online-Vorverkauf ist beendet. Restkarten sind im Zug und auf dem Alsterdampfer erhältlich.
+++ ACHTUNG: Das 9-Euro-Ticket hat keine Gültigkeit! +++
Die Sonderfahrkarten beinhalten die An- und Abreise mit den Verkehrsmitteln des hvv in den Ringen A-F (2. Klasse). Restkarten werden soweit vorhanden im Zug beim Schaffner erhältlich sein.
Der Ein- und Ausstieg ist nur an den angegebenen Stationen möglich!
Fahrt A (erst Schiff, dann Zug) | Fahrt B (erst Zug, dann Schiff) |
17:13 ab Ohlsdorf 17:19 ab Barmbek 17:29 ab Berliner Tor (Gleis 1/2) 17:34 an Jungfernstieg 18:00 ab Jungfernstieg (Anleger 7) 19:15 an Ohlsdorf, Am Hasenberge in Ohlsdorf dann Umstieg in den Traditionszug 19:35 ab Ohlsdorf 20:27 an Pinneberg 21:05 ab Pinneberg 21:32 an Sternschanze 21:40 an Berliner Tor (Gleis 3) 21:51 an Barmbek 21:59 an Ohlsdorf | 17:13 ab Ohlsdorf 17:19 ab Barmbek 17:29 ab Berliner Tor (Gleis 1/2) 17:44 ab Altona (Gleis 3/4) 18:07 an Pinneberg 18:25 ab Pinneberg 18:52 ab Sternschanze 19:19 an Ohlsdorf in Ohlsdorf dann Umstieg in den Alsterdampfer 19:45 ab Ohlsdorf, Am Hasenberge 21:00 an Jungfernstieg (Anleger 7) Abreise von dort mit dem hvv oder nach einer kurzen Busfahrt zum Bf. Dammtor mit dem 470 128 (Abfahrt um 21:34). |
Für Ihren angenehmen Aufenthalt im Traditionszug sind alkoholfreie Getränke, Wein und Bier erhältlich. Die Bordgastronomie des Alsterdampfers bietet Ihnen heiße Würstchen, Fassbier, Sekt sowie fritz-kola und weitere Getränke an.
Der Fahrplanaushang zur Fahrt steht > hier < zum Download bereit. – (C) Titelbild: VAD
Bitte beachten Sie: Bis 22. Juni gilt in Hamburg eine FFP2-Maskenpflicht. Maßgeblich ist die am 2. Juli gültige Landesverordnung, welche möglicherweise diese Pflicht aufrechterhält. Nehmen Sie nur teil, wenn Sie sich vollständig gesund fühlen!
Die Fahrt ist nicht barrierefrei. Änderungen vorbehalten.